von Dr. Roland Martin Hanke, Vorstand Hospizverein Fürth e.V., Palliativmediziner, Vorstandsmitglied BHPV Der §217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) war von Beginn an in Frage gestellt, weil er nicht nur das Selbstbestimmungsrecht des Individuums beschnitt, viel mehr
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
